Allgemeine Geschäftsbedingungen des Spiel- und Kulturverein Salzgitter e.V.

(1) Die Allgemeinen Geschäfts- bzw. Teilnahmebedingungen gelten für alle, im Zusammenhang mit der Veranstaltung, möglichen Belange.

(2) Vertragspartner ist der Teilnehmer und der Veranstalter.

(3) Der Vertrag kommt durch die Anmeldebestätigung des Veranstalters zu Stande.

(4) Der Veranstalter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden, es sei denn, vorsätzliches oder grob fahrläßiges Verhalten seitens der Veranstalter liegt vor. Für selbst verschuldete Schäden haftet der jeweiligeÊ Verursacher. Eine Privathaftpflichtversicherung empfehlen wir grundsätzlich und setzen diese voraus.

(5) Mit der Anmeldung hat der Teilnehmer der Spielleitung eine Charakterbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Diese hat dem, vom Veranstalter, vorgegebenen Regelsystem zu entsprechen.

(6) Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer das vom Veranstalter vorgegebene Regelsystem als für das Spiel verbindlich an. Die Spielleitung ist berechtigt, auch nach Zustandekommen des Vertrages verbindliche Regeländerungen zu beschließen.

(7) Der NSC ist an die Weisung der Spielleitung gebunden. Ihren Anordnungen hat er Folge zu leisten.

(8) Das Mindestalter des Teilnehmers beträgt 18 Jahre.

(9) Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewußt, Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen etc..

(10) Der Teilnehmer verpflichtet sich selbsttätig, über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Zulaßungsprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Allerdings ist er während der Dauer der Veranstaltung weiterhin für die Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich.

(11) Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählen dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb der dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelaßenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstung, sowie übermäßiger Alkoholkonsum.

(12) Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.

(13) Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Personen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne daß dem Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebeitrages, auch nicht anteilig, zukommt.

(14) Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschloßen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertret oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob Fahrläßig handeln.

(15) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrläßigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

(16) Alle Rechte -insbesondere die der gewerblichen Vermarktung - an Ton- und/oder Filmaufnahmen sowie Fotografien bleiben dem Veranstalter überlaßen.

(17) Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit einer (auch öffentlichen) Verwertung und Verwendung von Bild- und/oder Tonmaterial einverstanden, das ihn, auch in Teilen, abbildet oder betrifft. Dies gilt räumlich und zeitlich unbegrenzt und insbesondere auch für eine gewerbliche Vermarktung.

(18) Aufnahmen solcher Art seitens der Teilnehmer sind dem Veranstalter auf Verlangen zur Verfügung zu stellen und außchließlich für private Zwecke zuläßig.

(19) Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie an dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

(20) Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zuläßig.

(21) Der Teilnehmer darf jede Art von alkoholischen Getränken zu der Veranstaltung grundsätzlich nicht mitbringen. Es sei denn, der Veranstalter gibt hierfür ausdrücklich schriftlich die Erlaubnis.

(22) Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.

(23) Eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages bei Nichtteilnahme ist aus organisatorischen Gründen grundsätzlich nur bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin möglich. In diesem Fall muß eine Bearbeitungsgebühr von 25 Prozent des Teilnahmebeitrages einbehalten werden. Danach kann generell keine Erstattung mehr erfolgen.

(24) Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, daß eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Einederartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.

(25) Wir weisen darauf hin, daß es sich bei Con-Veranstaltungen um Freizeit-Veranstaltungen handelt, die nicht dem Fernabsatzgesetz gemäß §312b BGB unterliegen. Dies bedeutet, daß ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Anmeldung zu einer Veranstaltung ist damit unmittelbar bindend und verpflichtet zur Bezahlung der Veranstaltung gemäß der Rücktrittsregelung.

(26) Die Zahlung des Teilnamebeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Der Teilnehmer verpflichtet sich, seinen Teilnahmebetrag rechtzeitig und im Voraus zu entrichten. Zahlungen auf der Veranstaltung selbst sind nur nach Absprache möglich.

(27) Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebeitrages im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.

(28) Bei Anmeldung im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für deßen Verbindlichkeit aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.

(29) Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, daß seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax, Email sowie eine Fotografie umfaßen. Diese Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Darüber hinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername, -klaße, etc.). Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt.

(30) Ergänzungen, änderungen, Stornierungen und Nebenabreden gleich welcher Art bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Das gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernißes.

(31) Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der ABGs / Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zuläßig ist.

(32) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.

(33) Es gelten die allgemeinen Geschäfts- sowie Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Zum Seitenanfang